Konstitutionstherapie
Inneres Anliegen ganzheitlicher, integrativer Medizin ist es, jeden einzelnen Patienten in seiner speziellen konstitutionellen Situation zu verstehen und aus diesem Verständnis heraus die individuell richtige Begleitung und Therapie zu finden.
Dabei bemühen wir uns um ein wesensgemäßes Erfassen des Menschen in seiner besonderen Konstitution und Krankheitsdisposition auf der Basis der anthroposophischen Medizin.
Um ein möglichst differenziertes Bild der Konstitution und Lebens- bzw. Krankheitssituation zu erhalten, hat sich uns in vielen Fällen das ausführliche Gespräch im Rahmen von konstitutionellen Erst- und Folgeanamnesen sehr bewährt. Die konstitutionelle Erstanamnese wird anhand eines Konstitutionsfragebogens erhoben. Dabei ist es hilfreich, wenn sich der/ die Patient/in bzw. die Eltern in Ruhe mit den Fragen beschäftigen können. Wir geben den Bogen daher im Vorfeld aus und bitten Sie, diesen bereits ausfüllt, zum vereinbarten Termin wieder mitzubringen. Im nachfolgenden Anamnesegespräch werden dann die Fragen im gemeinsamen Gespräch vertieft. Auf dieser Grundlage erarbeiten wir ein umfassendes Therapiekonzept.
Dieses kann je nach Situation einschließen:
- Therapie mit anthroposophischen, homöopathischen und naturheilkundlichen Arzneimitteln
- äußere Anwendungen (Einreibungen, Wickel, Bäder, (Öldispersions-) Bäder, rhythmische Massagen)
- Bewegungstherapie (Heileurythmie, Physiotherapie, Osteopathie)
- weitere anthroposophische Heilmittel wie Kunsttherapie und Sprachtherapie
- Microkinesitherapie
- Kinesiologie
Da eine solche Art der individuellen konstitutionellen Anamnese keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen ist, bieten wir diese im Rahmen der individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) an. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Bestimmte gesetzliche Krankenkassen erstatten allerdings die Kosten der Konstitutionsanamnesen im Rahmens des IV-Vertrages für Anthroposophische Therapie (Vertrag für Integrierte Versorgung). Bitte sprechen Sie uns an oder informieren Sie sich über die Websites der GAÄD bzw. Gesundheit aktiv.
Dabei bemühen wir uns um ein wesensgemäßes Erfassen des Menschen in seiner besonderen Konstitution und Krankheitsdisposition auf der Basis der anthroposophischen Medizin.
Um ein möglichst differenziertes Bild der Konstitution und Lebens- bzw. Krankheitssituation zu erhalten, hat sich uns in vielen Fällen das ausführliche Gespräch im Rahmen von konstitutionellen Erst- und Folgeanamnesen sehr bewährt. Die konstitutionelle Erstanamnese wird anhand eines Konstitutionsfragebogens erhoben. Dabei ist es hilfreich, wenn sich der/ die Patient/in bzw. die Eltern in Ruhe mit den Fragen beschäftigen können. Wir geben den Bogen daher im Vorfeld aus und bitten Sie, diesen bereits ausfüllt, zum vereinbarten Termin wieder mitzubringen. Im nachfolgenden Anamnesegespräch werden dann die Fragen im gemeinsamen Gespräch vertieft. Auf dieser Grundlage erarbeiten wir ein umfassendes Therapiekonzept.
Dieses kann je nach Situation einschließen:
- Therapie mit anthroposophischen, homöopathischen und naturheilkundlichen Arzneimitteln
- äußere Anwendungen (Einreibungen, Wickel, Bäder, (Öldispersions-) Bäder, rhythmische Massagen)
- Bewegungstherapie (Heileurythmie, Physiotherapie, Osteopathie)
- weitere anthroposophische Heilmittel wie Kunsttherapie und Sprachtherapie
- Microkinesitherapie
- Kinesiologie
Da eine solche Art der individuellen konstitutionellen Anamnese keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen ist, bieten wir diese im Rahmen der individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) an. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Bestimmte gesetzliche Krankenkassen erstatten allerdings die Kosten der Konstitutionsanamnesen im Rahmens des IV-Vertrages für Anthroposophische Therapie (Vertrag für Integrierte Versorgung). Bitte sprechen Sie uns an oder informieren Sie sich über die Websites der GAÄD bzw. Gesundheit aktiv.