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Liebe Patientinnen und Patienten!

seit dem 1. Oktober 25 ist die Befüllung der elektronischen Patientenakte (ePA) für alle Praxen verpflichtend.

In die ePA sollen zunächst v.a. Befundberichte, Laborbefunde und e-Arztbriefe hochgeladen werden. Diagnosen, Abrechnungsdaten und über e-Rezepte verordnete Medikamente werden automatisch in die ePA  hochgeladen. Hierauf haben wir als Praxis keinen Einfluss.

Es wurden aber umfangreiche Gestaltungsmöglichkeiten für die Patientinnen und Patienten vorgesehen. Da sensible Daten in die ePA Eingang finden, halten wir es für sinnvoll sich gut zu überlegen, was man selbst möchte und wenn man der ePA nicht widersprochen hat, die Nutzung der eigenen ePA über die durch die Krankenkassen bereitgestellte App festzulegen. Im folgenden haben wir Ihnen Informationen der KBV  zusammengestellt.
aus:  https://www.kbv.de/praxis/digitalisierung/anwendungen/elektronische-patientenakte

Widerspruchsmöglichkeiten
Widerspruch gegen die Bereitstellung der ePA
Wenn Sie bislang nicht widersprochen haben, wurde Ihre ePA durch die Krankenkasse erstellt. Wenn Sie den Widerspruch wünschen, können Sie weiterhin zu jeder Zeit bei der Krankenkasse widersprechen, z.B. telefonisch, dann wird die ePA mit allen Daten gelöscht.

Es gibt aber auch die Möglichkeit, Zugriffe zu beschränken, Daten zu löschen oder zu verbergen. Folgende Widersprüche sind möglich:

Widerspruch gegen den Zugriff einer Praxis auf die ePA
Versicherte können festlegen, dass eine Praxis, ein Krankenhaus oder eine Apotheke keinen Zugriff auf ihre ePA erhält. Dann kann die betroffene Einrichtung bis zum Widerruf keine Daten in der ePA lesen oder einstellen.
Widerspruch: per ePA-App oder bei der Ombudsstelle ihrer Krankenkasse

Widerspruch gegen die Bereitstellung der Medikationsliste
Bei einem Widerspruch gegen die Medikationsliste fließen keine Verordnungs- und Dispensierdaten vom eRezept-Server in die ePA. In der ePA befindet sich folglich keine Medikationsliste. Alternativ können Versicherte festlegen, dass ihre ePA eine Medikationsliste enthält, aber nur sie selbst die Daten sehen können.
Widerspruch: per ePA-App oder bei der Ombudsstelle ihrer Krankenkasse

Widerspruch gegen das Einstellen von Dokumenten in einer Behandlungssituation
Versicherte können der Übertragung von einzelnen Informationen widersprechen. Die Daten werden dann nicht in der ePA gespeichert. Die Praxis dokumentiert den Widerspruch. Widerspruch: in der Praxis

Widerspruch gegen das Einstellen von Abrechnungsdaten
Die Kassen stellen bei einem Widerspruch keine Abrechnungsdaten ein.
Widerspruch: direkt bei der Krankenkasse

Widerspruch gegen die Nutzung der ePA-Daten zu Forschungszwecken
Die Nutzung der ePA-Daten zu Forschungszwecken (geplant ab März 2026) ist dann nicht mehr zulässig.

Lesen, Verbergen und Löschen - Weitere Funktionen der ePA-App
Verbergen von Dokumenten
Wenn Versicherte nicht möchten, dass Ärzte, Psychotherapeuten oder Apotheker bestimmte Dokumente einsehen können, dann können sie diese Dokumente vollständig verbergen (und wieder sichtbar machen). Dann können ausschließlich sie selbst diese Dokumente einsehen. Für Praxen ist nicht erkennbar, ob bestimmte Daten in der ePA verborgen sind. Dies ist aus Datenschutzgründen so geregelt.

Anpassung der Dauer der Zugriffsbefugnis
Versicherte können die Zugriffsdauer einzelner Einrichtungen selbst steuern und beispielsweise festlegen, dass eine Praxis statt 90 Tagen nur einen Tag oder unbegrenzt Zugriff hat.

Löschen von Dokumenten
Versicherte haben auch das Recht, die in die ePA eingestellten Dokumente zu löschen. In diesem Fall werden die Dokumente unwiderruflich aus der ePA gelöscht. Praxen sind nicht verpflichtet, gelöschte Dokumente erneut einzustellen.

Lesen und Einstellen von Dokumenten
Versicherte können selbst Dokumente einstellen, zum Bespiel Daten aus ihrem Tagebuch zur Blutdruckmessung oder Vitalparameter aus Gesundheits- oder Fitness-Apps. Sie können auch Befunde abfotografieren und in ihre ePA hochladen. Mit der ePA-App haben

Hier weitere Übersichten:
https://www.kbv.de/documents/infothek/publikationen/patienteninfo/epa-daten-poster.pdf

https://www.kbv.de/documents/infothek/publikationen/patienteninfo/epa-patienteninfo.pdf



Bild
Barbara Tonding, Dr. med. Timo Czech, Dr. med. Barbara Czech, Doreen Grimm, Claudia Schöttler, Irene Fischer

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Dr. med. Barbara Czech
Dr. med. Timo Czech

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23552 Lübeck

Tel.         0451 - 7 36 22
Fax.        0451 - 7 45 44

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